Der Verwaltungsrat der Julius Bär Gruppe AG wird der Ordentlichen Generalversammlung vom 7. April 2011 beantragen, die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 von CHF 0.60 pro Namenaktie vollständig aus der ebenfalls zu genehmigenden neuen Bilanzposition „Reserven aus Kapitaleinlagen“ vorzunehmen. Die entsprechende Genehmigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung liegt vor. Vorbehältlich der Annahme der Anträge für die Bildung von Reserven aus Kapitaleinlagen und die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Auflösung und Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen durch die Ordentliche Generalversammlung wird die Ausschüttung am 14. April 2011, ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, mit CHF 0.60 pro Namenaktie spesenfrei erfolgen.

Im Weiteren wird der Verwaltungsrat der Ordentlichen Generalversammlung die Verwendung von „Reserven aus Kapitaleinlagen“ im Umfang von maximal CHF 500’000’000 zwecks Rückkauf und späterer Vernichtung eigener Aktien im Rahmen des angekündigten Aktienrückkaufprogramms beantragen.