Zürich, 5. Februar 2016 – Julius Bär hat heute bekannt gegeben, dass die Gruppe einen abschliessenden Vergleich mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen, grenzüberschreitenden US-Geschäft im Private Banking erreicht hat. Dieser Vergleich wurde durch die proaktive und langfristige Kooperation von Julius Bär bei der Untersuchung des DOJ ermöglicht. Die beiden in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 angeklagten Julius Bär Mitarbeitenden haben zudem wichtige Fortschritte im Hinblick auf eine Lösung ihrer Fälle erzielt.

Julius Bär hat ein Deferred Prosecution Agreement abgeschlossen, in dessen Rahmen sie USD 547,25 Millionen bezahlen wird. Im Hinblick auf diese abschliessende Lösung hatte die Gruppe bereits im Juni und Dezember 2015 entsprechende Rückstellungen gebildet, die sich insgesamt auf den genannten Betrag belaufen und im Geschäftsjahr 2015 verbucht werden konnten.

Daniel J. Sauter, Verwaltungsratspräsident von Julius Bär, kommentierte den Vergleich wie folgt: „Unsere Fähigkeit, diesen abschliessenden Vergleich mit dem US-Justizministerium zu erreichen, ist das Ergebnis unseres konstruktiven Dialogs und unserer Zusammenarbeit mit den US-Behörden. Ich möchte all unseren Mitarbeitenden, Kunden und Aktionären für ihr anhaltendes Vertrauen und ihre Unterstützung danken.“

Boris F.J. Collardi, CEO von Julius Bär, fügte hinzu: „Dass wir diese bedauerliche Altlast bereinigen konnten, ist ein wichtiger Meilenstein für Julius Bär. Der erzielte Vergleich beendet eine lange Phase der Unsicherheit, der die Bank einschliesslich all ihrer Stakeholder ausgesetzt war. Dank dieser Lösung können wir uns nun wieder ganz auf die Zukunft und unser Geschäft fokussieren.“