Zürich, 8. Oktober 2020 - Die Julius Bär Gruppe AG hat die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung (aoGV) publiziert, welche am Montag, 2. November 2020 stattfindet.

Am 14. April 2020 hat Julius Bär bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat entschieden hat, auf Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und als Zeichen der Unterstützung von Julius Bär zugunsten der vereinten Anstrengungen aller Beteiligten in Bezug auf die Herausforderungen der COVID-19-Krise, seinen Dividendenantrag 2019 anzupassen und die Ausschüttung vom ursprünglich gesamten Dividendenbetrag von CHF 1.50 pro Aktie auf zwei Tranchen von je CHF 0.75 pro Aktie aufzuteilen. Die erste Ausschüttung von CHF 0.75 pro Aktie (bestehend aus ‘gesetzlichen Kapitalreserven’ von CHF 0.375 pro Aktie, ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, und einer Dividende von CHF 0.375 pro Aktie, die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt) fand am 25. Mai 2020 statt. Die zweite Ausschüttung von CHF 0.75 pro Aktie (bestehend aus ‘gesetzlichen Kapitalreserven’ von CHF 0.375 pro Aktie, ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, und einer Dividende von CHF 0.375 pro Aktie, die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt) wird, vorbehältlich der Annahme des Antrages an der aoGV vom 2. November 2020, am 6. November 2020 erfolgen.

Wie dies bereits für die diesjährige ordentliche Generalversammlung aufgrund der vom Bundesrat erlassenen Richtlinien zur Eindämmung und Verbreitung des Coronavirus der Fall war, wird eine persönliche Teilnahme auch an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 2. November 2020 nicht möglich sein.

Die Einladungsdokumente sind online verfügbar unter untenstehendem Link.