Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Beratungsmandaten

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank Julius Bär & Co. AG betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken (aus Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) hervorgehende Risiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten) als kritischen Aspekt des allgemeinen Risikomanagementrahmens der Bank. Als Anlageberater (Finanzberater) haben wir daher die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageberatungsprozess integriert.

Hierfür stellen wir unseren Kundenbetreuern und Anlageberatern ESG Risikofaktoren und -analysen auf Finanzinstrumentenebene über unsere Produkt- und Service-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir ein Regelwerk zur Überwachung der Vorgaben in unsere Anlageberatungsprozessapplikation integriert. Eingebettet sind diese neuen Prozessschritte in unseren internen Weisungen und Richtlinien. Insbesondere sind die drei genannten Aspekte mit der Einführung des Julius Bär ESG Bewertungsverfahrens (Julius Bär ESG Rating-Methode für ESG-Anlagen) verknüpft, welches es uns ermöglicht, Finanzinstrumente zu ermitteln, die unserer Ansicht nach wesentliche negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben oder erhebliche Governance-Risiken bergen. Aus diesem Grund haben wir Anlagen dieser Art (sogenannte ESG-Risikoanlagen) von unserem Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir keine aktive Beratung zu solchen Instrumenten anbieten werden. Zu den Anlageklassen, die von unserem Bewertungsverfahren für ESG-Anlagen abgedeckt werden, gehören derzeit Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Fonds. Bitte beachten Sie, dass wir in Zukunft beabsichtigen, weitere Anlageklassen abzudecken, sobald zu diesen Klassen entsprechende ESG-Daten vorliegen.

Das wesentliche Ziel des skizzierten Prozesses ist es, unseren Kunden eine breite Informationsgrundlage zu bieten, welche möglichst viele investitionsbezogene Risiken umfasst, sodass sie in die Lage versetzt werden, fundierte und ganzheitliche Entscheidungen zu treffen. 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäss Artikel 4 (5) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, lässt die Bank Julius Bär & Co. AG die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung, wie im Anhang 1 Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 dargelegt, unberücksichtigt. Nichtsdestotrotz, bietet die Bank Julius Bär & Co. AG ihren Kunden die Möglichkeit, eine Präferenz für Finanzinstrumente anzugeben. Die Nachhaltigkeitspräferenzen folgen jeweils zu einem unterschiedlichen Ausmass ESG-Praktiken und berücksichtigen unter anderem auch nachteilige ökologische und/oder soziale Auswirkungen, gemäss dem ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär. 

Informationen zu unserer Vergütungspolitik

Die Bank Julius Bär & Co. AG ist sich der Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung («ESG») im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst. Dies schliesst unsere Vergütungsmechanismen ebenfalls mit ein. ESG-Erwägungen werden in Einklang mit den Julius Bär gruppenweit geltenden Standards direkt oder indirekt in verschiedenen Aspekten unserer Vergütungsstruktur sowohl auf regionaler als auch auf Abteilungs- und Mitarbeiterebene berücksichtigt. Zu unseren Standards gehören eine angemessene Governance, Anforderungen an die Leistungsbewertung (Kennzahlen, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterentwicklung) und Aspekte des Risikomanagements.

Das Vergütungssystem richtet sich nach einheitlichen globalen Regeln und Vorschriften und berücksichtigt sowohl die darin verankerten ESG-Überlegungen als auch standortabhängige auf die jeweilige Einheit bezogene lokale Besonderheiten. Auf diese Weise fördern wir eine starke Risikokultur. Gruppenweite Vergütungsregelungen beruhen auf der Bewertung finanzieller und rechtlicher sowie risiko-, markt- und Compliance-bezogener Kennzahlen. So stellen wir sowohl die gleichwertige Einbindung interner als auch externer Faktoren sicher. Darüber hinaus setzen wir einen auf risikobereinigten Leistungskennzahlen beruhenden Mechanismus zum Vergütungsaufschub ein, der verhindern soll, dass unverhältnismässig hohe Risiken eingegangen werden. Auf sozialer Ebene betreibt die Bank Julius Bär & Co. AG eine Reihe verschiedener Initiativen im Bereich Talentmanagement sowie zur Förderung der Diversität innerhalb der Belegschaft und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Jedes Jahr helfen uns diese Initiativen bei der Verwirklichung unserer Ziele als Wunscharbeitgeber und unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Für jeden einzelnen Mitarbeiter gelten höchste Verhaltensstandards, die in unserem Ethik- und Verhaltenskodex (neue Fassung 2020) festgeschrieben sind. Unsere Mitarbeiter müssen bei ihrer Arbeit sowohl die Unternehmenswerte (Care, Passion, Excellence) als auch unsere Einstellung gegenüber Risiken nach aussen kommunizieren und leben. Weitere Informationen darüber, wie unsere Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, sind im Abschnitt «Remuneration Report» des aktuellen Gruppengeschäftsberichts enthalten (hier abrufbar).

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Vermögensverwaltungsmandaten

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank Julius Bär & Co. AG betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken (aus Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) hervorgehende Risiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten) als kritischen Aspekt des allgemeinen Risikomanagementrahmens der Bank. Als Vermögensverwalter (Finanzmarktteilnehmer) haben wir daher die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsprozess integriert.

Für diesen Zweck stellen wir unseren Portfoliomanagern ESG Risikofaktoren und -analysen auf Finanzinstrumentenebene über unsere Produkt- und Service-Plattform zur Verfügung. Die Anwendung dieser zusätzlichen Informationen und Daten sind zudem in unseren internen Weisungen und Richtlinien eingebettet. Insbesondere ist dieser erweiterte Prozess mit der Einführung des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens (Julius Bär ESG Rating-Methode für ESG-Anlagen) verknüpft, welche es uns ermöglicht, Finanzinstrumente zu ermitteln, die unserer Ansicht nach wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben oder erhebliche Governance-Risiken bergen. Aus diesem Grund haben wir Anlagen dieser Art (sogenannte ESG-Risikoanlagen) von unserem Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir im Rahmen eines diskretionären Vermögensverwaltungsmandates nicht in solche Instrumente investieren werden (vorbehaltlich von Ausnahmen, z. B. zur Indexnachbildung). Zu den Anlageklassen, die derzeit von unserem Bewertungsverfahren für ESG-Anlagen abgedeckt werden, gehören Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Fonds. Bitte beachten Sie, dass wir beabsichtigen, in Zukunft weitere Anlageklassen abzudecken, sobald zu diesen Klassen entsprechende ESG-Daten vorliegen.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäss Artikel 4 (1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, lässt die Bank Julius Bär & Co. AG die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten, wie im Anhang 1 Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 dargelegt, unberücksichtigt.

Der Grund dafür dies nicht zu tun ist, dass die Bank Julius Bär & Co. AG beschlossen hat, zunächst mit einem ausgewählten Angebot an diskretionären Vermögensverwaltungsmandaten zu starten, welche nachteilige ökologische und/oder soziale Auswirkungen, gemäss dem Julius Bär Bewertungsverfahren für ESG-Anlagen, berücksichtigen. Die Bank Julius Bär & Co. AG ist der Ansicht, dass eine generelle Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen und eine quantitative Offenlegung über alle ihre diskretionären Vermögensverwaltungsmandate einen unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand erfordern würde, der zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der sich noch entwickelnden regulatorischen Grundlagen sowie Datenbasis nicht gerechtfertigt wäre. Die Bank Julius Bär & Co. AG verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und überprüft diese Auslegung laufend.

Informationen zu unserer Vergütungspolitik

Die Bank Julius Bär & Co. AG ist sich der Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung («ESG») im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst. Dies schliesst unsere Vergütungsmechanismen ebenfalls mit ein. ESG-Erwägungen werden in Einklang mit den Julius Bär gruppenweit geltenden Standards direkt oder indirekt in verschiedenen Aspekten unserer Vergütungsstruktur sowohl auf regionaler als auch auf Abteilungs- und Mitarbeiterebene berücksichtigt. Zu unseren Standards gehören eine angemessene Governance, Anforderungen an die Leistungsbewertung (Kennzahlen, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterentwicklung) und Aspekte des Risikomanagements.

Das Vergütungssystem richtet sich nach einheitlichen globalen Regeln und Vorschriften und berücksichtigt sowohl die darin verankerten ESG-Überlegungen als auch standortabhängige auf die jeweilige Einheit bezogene lokale Besonderheiten. Auf diese Weise fördern wir eine starke Risikokultur. Gruppenweite Vergütungsregelungen beruhen auf der Bewertung finanzieller und rechtlicher sowie risiko-, markt- und Compliance-bezogener Kennzahlen. So stellen wir sowohl die gleichwertige Einbindung interner als auch externer Faktoren sicher. Darüber hinaus setzen wir einen auf risikobereinigten Leistungskennzahlen beruhenden Mechanismus zum Vergütungsaufschub ein, der verhindern soll, dass unverhältnismässig hohe Risiken eingegangen werden. Auf sozialer Ebene betreibt die Bank Julius Bär & Co. AG eine Reihe verschiedener Initiativen im Bereich Talentmanagement sowie zur Förderung der Diversität innerhalb der Belegschaft und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Jedes Jahr helfen uns diese Initiativen bei der Verwirklichung unserer Ziele als Wunscharbeitgeber und unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Für jeden einzelnen Mitarbeiter gelten höchste Verhaltensstandards, die in unserem Ethik- und Verhaltenskodex (neue Fassung 2020) festgeschrieben sind. Unsere Mitarbeiter müssen bei ihrer Arbeit sowohl die Unternehmenswerte (Care, Passion, Excellence) als auch unsere Einstellung gegenüber Risiken nach aussen kommunizieren und leben. Weitere Informationen darüber, wie unsere Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, sind im Abschnitt «Remuneration Report» des aktuellen Gruppengeschäftsberichts enthalten (hier abrufbar).

Version Datum Änderungen
3 21.02.2024 Aktualisierung der Information zur Vergüngspolitik: neuer Verweis auf den Vergüngsbericht der Gruppe
2 20.12.2023 Aktualisierung an aktuellen Sachstand im Hinblick auf Datenverfügbarkeit und die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
1 10.03.2021 Initiale Veröffentlichung