1. Zusammenfassung

Das Multi-Asset Mandat – Sustainability fördert ökologische und soziale Merkmale und investiert zudem teilweise nachhaltige Anlagen im Sinne der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU 2019/2088). Das Mandat verfolgt jedoch nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage. Das heisst, es wird in Unternehmen mit soliden Unternehmensführungspraktiken bei gleichzeitigem Schwerpunkt auf strukturelle Änderungen innerhalb von Wirtschaft und Gesellschaft investiert. Bei den teilweise nachhaltigen Anlagen des Mandats werden im Anlageentscheidungsprozess die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigt.

Die gute Unternehmensführung von Unternehmen, in die investiert wird, wird über die Julius Bär ESG-Kategorien „Verantwortlich“ und „Nachhaltig“ gesteuert. Ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu diesen beiden ESG-Kategorien sind gute Unternehmensführungspraktiken nach Ansicht von Julius Bär. Eine gute Unternehmensführung wird insbesondere durch die Julius Bär-eigenen Governance- und Humankapital Scores sichergestellt. In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert.

Das Mandat ermöglicht sowohl direkte Beteiligungen als auch Investitionen in Fonds oder fondsähnliche Produkte wie ETFs. Die berücksichtigten Anlageklassen umfassen die Bereiche Geldmarkt-/Barmittel, Aktien und Anleihen. Mindestens 80 % der Anlagen berücksichtigen ökologische und soziale Merkmale. Mindestens 50 % des Nettoinventarwerts werden in nachhaltige Anlagen investiert.

Die übrigen Anlagen bestehen aus Finanzinstrumenten, die vom Julius Bär ESG-bewertungsverfahren, in die Kategorie „Traditionell“ eingestuft wurden, Anlagen in Instrumenten, die nicht nach dem Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren bewertet wurden, sowie aus Anlagen in Geldmarkt-/Barmittel.

Die ökologischen und sozialen Merkmale sowie die Nachhaltigkeitsindikatoren werden durch das Julius Bär Portfoliomanagementteam überwacht. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Anlagestrategie fortlaufend im Rahmen des Investment-Controllings überwacht. Zusätzlich ist unser Responsible Investment Committee dafür verantwortlich, dass das Julius ESG-Bewertungsverfahren regelmässig überprüft und angepasst wird.

Als Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Mandats werden derzeit die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verwendet: Treibhausgasemissionen, Emissionen in Wasser, Quote gefährlicher und/oder radioaktiver Abfälle, Verstösse gegen die Leitsätze des UN Global Compact und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Verbindung zu kontroversen Waffen.

Was die Datenquellen betrifft, so hat Julius Bär ein eigenes ESG-Bewertungsverfahren entwickelt, das von einem mit Nachhaltigkeitsspezialisten besetzten, internen Team verwaltet wird. In einigen Fällen ist die Datenabdeckung von externen Datenanbietern nicht ausreichend für alle Attribute ie für das Bewertungsverfahren benötigt werden. In solchen Fällen können Branchendurchschnitte der externen Datenanbieter verwendet werden. Der Gesamtanteil der geschätzten Daten beträgt weniger als 20 % der gesamten Eingabedaten, die zur Berechnung der ESG-Themen Scores oder der ESG-Kategorien verwendet werden.

In Bezug auf die Sorgfaltspflicht hat Julius Bär eine Reihe von ESG-Kategorien entwickelt, die auf dem firmeneigenen ESG-Bewertungsverfahren basieren und auf deren Grundlage das Anlageuniversum definiert wird. Das sogenannte Responsible Investment Committee gibt Richtlinien vor und überwacht die Anwendbarkeit des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens sowie das damit verbundene Produkt- und Dienstleistungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit. Julius Bär ist der Ansicht, dass die Identifikation und Analyse von ESG-Risiken ein integraler Bestandteil der Verantwortlichkeit von Analysten und Portfoliomanagern in Bezug auf die von ihnen betreuten Unternehmen sind. Diese Einschätzung ist Teil der regulären Besprechung mit dem Management der Unternehmen.

Eine systematische Mitwirkungspolitik mit Bezug auf ESG-Themen wird weder als Teil der ökologischen oder sozialen Merkmale noch als Teil der nachhaltigen Investitionen des Mandats beworben.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Obwohl das Mandat keine nachhaltige Investition als Zielsetzung verfolgt, wird ein Anteil von mindestens 50 % des Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen investiert.

Für die nachhaltigen Investitionen des Mandats werden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen beim Anlageentscheidungsprozess berücksichtigt. Die wichtigsten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen werden direkt oder indirekt berücksichtigt, da sie Teil des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens sind. In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert.

Für die nachhaltigen Investitionen des Mandats werden bereits im Anlageentscheidungsprozess die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte berücksichtigt. Finanzinstrumente von Emittenten, die nach Ansicht von Julius Bär mit einem Verstoss gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Zusammenhang stehen, werden generell ausgeschlossen.

3. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Das Mandat fördert ökologische und soziale Merkmale, indem es einen wesentlichen Teil des Portfolios in Unternehmen mit solider ESG-Qualität investiert. Die ESG-Qualität von Unternehmen wird anhand von ESG-Daten unabhängiger Datenanbieter sowie internem thematischem Research zu Anlagethemen bewertet, wobei das Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt.

4. Anlagestrategie

Für das Mandat startet Julius Bär den Anlageprozess, indem Unternehmen anhand bestimmter Kriterien identifiziert und eingestuft werden, um das infrage kommende Anlageuniversum einzugrenzen. Als Filterkriterien berücksichtigt Julius Bär unter anderem:

  • Julius Bär Klima-Score, der Aspekte wie Treibhausgasemissionen und Massnahmen berücksichtigt, die Unternehmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Welt trifft
  • Julius Bär Naturkapital-Score, der Aspekte wie Biodiversität, Luftverschmutzung und andere Umweltbelastungen berücksichtigt und die Identifizierung von Unternehmen ermöglicht, die sich durch ihr erhebliches Engagement auch in über das Klima hinausreichende Umweltthemen auszeichnen
  • Julius Bär Humankapital-Score, der Unternehmen ausgehend vom sozialen ESG-Aspekt bewertet, d.h. Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden (z. B. Bezahlung oder Zusatzleistungen), Arbeitsplatzrichtlinien zu Vielfalt und Inklusion, sowie vorbeugende Massnahmen gegen Mobbing
  • Julius Bär Globaler Normen-Score, der erfasst, ob ein Unternehmen an der Herstellung und/oder dem Verkauf konventioneller Waffen beteiligt ist, und wie es die Vorgaben globaler Normen und Standards erfüllt
  • Julius Bär Governance -Score, der den Aspekt des Geschäftsgebarens eines Unternehmens prüft (d. h. im Hinblick auf Richtlinien, Organisationsstrukturen, Ethik, Verhaltenskodex oder Verantwortlichkeit).

Julius Bär prüft für das Anlageuniversum infrage kommende Finanzinstrumente ausgehend von dem eigenen ESG-Bewertungsverfahren.

Direktinvestitionen (im Gegensatz zu Fonds) in Unternehmen, die in einem oder mehreren der folgenden Bereiche engagiert sind, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum des Mandats ausgeschlossen: Herstellung und/oder Vertrieb von verbotenem Kriegsmaterial, wie im Schweizerischen Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 festgelegt, einschliesslich chemischer/biologischer Waffen, Streumunition und Landminen sowie Waffen, Munition und Rüstungsgüter, die angereichertes Uran enthalten. Dies gilt auch für Unternehmen, die nach Ansicht von Julius Bär gegen die Leitprinzipien des UN Global Compact verstossen. Auch bleiben Unternehmen unberücksichtigt, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes mit Kernenergie, Tabakerzeugung, Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Alkohol erwirtschaften.

Die Investition in Unternehmen mit guten Unternehmensführungspraktiken wird über die Julius Bär ESG-Kategorien „Verantwortlich“ und „Nachhaltig“ gesteuert. Ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu diesen beiden ESG-Kategorien sind gute Unternehmensführungspraktiken nach Ansicht von Julius Bär. Eine gute Unternehmensführung wird insbesondere durch die Julius Bär-eigenen Governance- und Humankapital-Scores sichergestellt. In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert.

5. Aufteilung der Investitionen

Das Mandat ermöglicht sowohl direkte Beteiligungen als auch Anlagen in Fonds oder fondsähnliche Produkte wie ETFs mit zugrunde liegenden Investitionen in Aktien. Die berücksichtigten Anlageklassen umfassen die Bereiche Geldmarkt-/Barmittel, Aktien und Anleihen.

In das Anlageuniversum werden nur Beteiligungsunternehmen aufgenommen, welche die Auswahlkriterien des Mandats erfüllen. Diese beinhalten die Kriterien aus den oben genannten Ausschlüssen, die Anwendung der Filterkriterien und die thematischen Schwerpunkte.

Für das Mandat müssen mindestens 80 % der Investitionen in Finanzinstrumente getätigt werden, die von dem Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren als „Verantwortungsvoll“ oder „Nachhaltig“ eingestuft werden, und mindestens 50 % der Investitionen müssen in Finanzinstrumente getätigt werden, die als „Nachhaltig“ eingestuft werden. Somit tragen mindestens 80 % der Anlagen den ökologischen und sozialen Merkmalen Rechnung, wovon es sich bei mindestens 50 % der Anlagen um nachhaltige Investitionen handelt.

Die übrigen Anlagen bestehen aus Finanzinstrumenten, die von dem Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren als „Traditionell“ eingestuft wurden, Anlagen in Instrumente, die nicht nach dem Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren bewertet wurden, sowie aus Anlagen in Geldmarkt-/Barmittel. Der Barmittelanteil darf 0-20 % betragen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die ökologischen und sozialen Merkmale sowie die Nachhaltigkeitsindikatoren werden durch das Portfoliomanagementteam überwacht. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Anlagestrategie fortlaufend im Rahmen des Investment-Controllings überwacht.

Die regelmässige Überwachung und Anpassung des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens liegt in der Verantwortung des Responsible Investment Committees. Zusätzlich beaufsichtigt das Julius Bär Responsible Investment Committee wichtige Entscheidungen, wie z.B.

  • die Entscheidung über wichtige methodische Überlegungen zu einzelnen Finanzinstrumenten,
  • Kriterien, die Finanzprodukte wie kollektive Anlagen (Fonds) und Vermögens-verwaltungsmandate einer bestimmten nachhaltigen Anlagekategorie zuordnen
  • die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -Chancen in das Produkt- und Dienstleistungsangebot und den Anlageprozess.

In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert, einschliesslich der Berücksichtigung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsindikatoren als Teil des ESG-Bewertungsverfahrens.

Die Überwachung des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens für Finanzinstrumente liegt in der Verantwortung des Responsible Investment Committee, das der Geschäftsleitung der Julius Bär Gruppe als Ganzes Bericht erstattet. Ein spezielles Rahmenwerk stellt die Funktionalität und Weiterentwicklung des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene sicher.

7. Methoden

Die nachfolgenden Messgrössen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden derzeit als Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet, um die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Mandats zu bewerten:

  • Treibhausgasemissionen, die drei Indikatoren umfassen:
    a) Scope-1-Treibhausgasemissionen
    b) Scope-2-Treibhausgasemissionen
    c) Gesamt-Treibhausgasemissionen (Summe aus Scope 1 und 2)

Die genannten Indikatoren werden als Emissionen in Tonnen für den investierten Betrag berechnet.

  • Emissionen in Wasser: von Beteiligungsunternehmen verursachte Emissionen in Wasser, gemessen in Tonnen pro investierte Million
  • Quote gefährlicher und/oder radioaktiver Abfälle: gefährlicher Abfall, gemessen in Tonnen pro investierte Million
  • Verstösse gegen die Leitsätze des UN Global Compact und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Anteil der Anlagen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstössen gegen UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren
  • Verbindung zu kontroversen Waffen1: Anteil von Anlagen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von kontroversen Waffen beteiligt sind

Aufgrund der fortlaufenden Entwicklungen im Bereich der ESG-Daten behält sich Julius Bär das Recht auf Erweiterung, Änderung und Austausch der vorgenannten Indikatoren und/oder Messgrössen vor.

In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungs-verfahren von Julius Bär im Detail erläutert, einschliesslich der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren als Teil des ESG-Bewertungsverfahrens.

1 Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen

8. Datenquellen und verarbeitung

Julius Bär verwendet unter anderem ein eigenes ESG-Bewertungsverfahren, das von einem mit Nachhaltigkeitsspezialisten besetzten, internen Team verwaltet und zusätzlich vom Responsible Investment Committee überwacht wird. Dieses ist in zwei Gremien gegliedert: den Strategischen Bereich, der über die Festlegung der strategischen Richtlinien entscheidet, und den Operationellen Bereich, der letztlich für die Überprüfung und Validierung der Ergebnisse des Bewertungsverfahrens auf Emittenten- oder Fondsebene verantwortlich ist. Dieses Verfahren basiert auf einer Kombination aus Daten von externen ESG-Datenanbietern und Julius Bär eigenem Research für verschiedene Instrumenten- und Anlageklassen. Das Ergebnis ist eine Reihe von thematischen Scores und ESG-Kategorien, die von Portfoliomanagern und Anlageberatern bei der Auswahl von Anlagen verwendet werden. In bestimmten Fällen kann der Operationelle Bereich des Responsible Investment Committee Überschreitungen der thematischen Scores und ESG-Kategorien genehmigen, um die korrekte Umsetzung des Bewertungsverfahrens im Tagesgeschäft zu gewährleisten.

In einigen Fällen ist die Datenabdeckung von externen Datenanbietern nicht ausreichend für alle Attribute, die für die Methodik benötigt werden. In solchen Fällen können Branchen-durchschnitte von externen Datenanbietern verwendet werden. Darüber hinaus wird internes thematisches Research eingesetzt, um das Element des nachhaltigen Wandels von Unternehmen zu bewerten, die mit nachhaltigkeits-bezogenen Themen in Verbindung stehen.

Die Daten, die von externen Anbietern stammen, basieren nicht auf Schätzungen von Julius Bär. Insofern die Datenqualität jedoch nicht ausreichend ist, können sie in bestimmten Fällen ignoriert oder für bestimmte Branchen nicht berücksichtigt werden. Informationen, die auf der internen thematischen Forschung basieren, werden bis zu einem gewissen Grad verarbeitet, normalisiert und geschätzt. Der Gesamtanteil der geschätzten Daten beträgt weniger als 20 % der gesamten Eingabedaten, die zur Berechnung der ESG-Themen Scores oder -der ESG-Kategorien verwendet werden.

Obwohl Julius Bär auf ESG-Daten von externen Datenanbietern bezieht, gibt es weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Datenabdeckung. Daneben gibt es bestimmte Datenpunkte, die Julius Bär aufgrund von ausstehenden Vorschriften oder Richtlinien nicht beziehen kann.

Darüber hinaus wird das Julius Bär ESG-Bewertungsverfahren laufend weiterentwickelt, um neue regulatorische Anforderungen oder Anpassungen bestehender Vorschriften zu berücksichtigen sowie zusätzliche Instrumententypen oder Anlageklassen abzudecken. In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert.

Zu den geplanten Massnahmen zur Reduzierung von Einschränkungen gehören die kontinuierliche Überprüfung der Datenqualität von externen Anbietern. Diese dienen auch dazu die Abdeckung und Qualität durch verschiedene Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, und zwar sowohl auf monatlicher Basis bei der Aktualisierung des quantitativen Modells als auch auf Ad-hoc-Basis (z.B. Ad-hoc-Analysen). Die Überwachung der Verfügbarkeit aufsichtsrechtlich vorgeschriebener Daten und die Erweiterung der Abdeckung in Bezug auf zusätzliche Instrumententypen oder Anlageklassen ist dabei wesentlich.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Zu den wichtigsten Einschränkungen des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens kann ein Mangel an Datenabdeckung und/oder -qualität gehören. Darüber hinaus sind wichtige ESG-Daten, wie Ratings, derzeit nicht für alle Anlageklassen verfügbar.

Zu den geplanten Massnahmen zur Reduzierung der Einschränkungen gehören die Harmonisierung von ESG-Datenmethoden und die Erhöhung der Abdeckung durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Julius Bär ESG-Bewertungsverfahrens. Die Nachhaltigkeitsspezialisten bei Julius Bär prüfen die Entwicklungen im Bereich ESG-Daten und Indikatoren, mit dem Ziel, diese zusätzlichen Informationen fortlaufend in die Bewertungsprozesse zu integrieren. In der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das ESG-Bewertungsverfahren von Julius Bär im Detail erläutert.

10. Sorgfaltspflicht

Julius Bär hat eine Reihe von ESG-Kategorien entwickelt, die auf dem firmeneigenen ESG-Bewertungsverfahren basieren und auf deren Grundlage das Anlageuniversum definiert wird. Weitere Einzelheiten zu den ESG-Kategorien und des ESG-Bewertungsverfahrens finden Sie in der Broschüre „Das ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“. Das sogenannte Responsible Investment Committee gibt Richtlinien vor und beaufsichtigt die Anwendung des ESG-Bewertungsverfahrens von Julius Bär und das damit verbundene Produkt- und Dienstleistungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit. Es arbeitet aktiv mit den Analysten und Portfoliomanagern von Julius Bär zusammen, um Anlagerisiken zu begrenzen, ohne gleichzeitig deren Unabhängigkeit zu beschränken. Unternehmen mit niedrigen ESG-Bewertungen und öffentlichen Kontroversen werden von Experten im Detail diskutiert, um die Risiken zu bewerten. Analysten und Portfoliomanager sind verpflichtet, das Responsible Investment Committee zu konsultieren, wenn sie mit (schlechten) Bewertungen der Datenanbieter nicht einverstanden sind. Hierfür sind erforderliche Argumente zu sammeln, um eine neuerliche Bewertung anzustossen und den Ausschuss davon überzeugen, dass die Bewertungen geändert werden sollten. Der Ausschuss kann durch Mehrheitsbeschluss Überarbeitungen der thematischen Scores und ESG-Kategorien genehmigen. Jedes Jahr führt der Ausschuss eine Überprüfung der genehmigten und erfolgten Überarbeitungen durch.

11. Mitwirkungspolitik

Julius Bär ist der Ansicht, dass die Identifikation und Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil der Verantwortlichkeit von Analysten und Portfoliomanagern in Bezug auf die von ihnen betreuten Unternehmen sind. Diese Einschätzung ist Teil der regulären Besprechung mit dem Management der Unternehmen.

Eine systematische Mitwirkungspolitik mit Bezug auf ESG-Themen wird weder als Teil der ökologischen oder sozialen Merkmale noch als Teil der nachhaltigen Investitionen des Mandats beworben.

12. Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Referenzwert für die Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale sowie für die durch das Mandat getätigten teilweise nachhaltigen Investitionen festgelegt.

 

Version Datum der Veröffentlichung Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Version 3 06.11.2023 Umfangreiche Änderungen in den folgenden Abschnitten
aufgrund der jährlichen Überprüfung und der
aktualisierten Mandatsanlagerichtlinien:
• Zusammenfassung
• Kein nachhaltiges Investitionsziel
• Anlagestrategie
• Aufteilung der Investitionen
• Methoden
• Mitwirkungspolitik
Version 2 01.01.2023 Umfangreiche Anpassungen aufgrund erweiterter regulatorischer Vorgaben gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 – Art. 23 – 36
Version 1 10.03.2021 Version 1: Ursprungsversion