Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Beratungsmandaten

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank Julius Bär Deutschland AG betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken (aus Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) hervorgehende Risiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten) als kritischen Aspekt des allgemeinen Risikomanagementrahmens der Bank. Als Anlageberater (Finanzberater) haben wir daher die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageberatungsprozess integriert.

Hierfür stellen wir unseren Kundenbetreuern und Anlageberatern ESG Risikofaktoren und -analysen auf Finanzinstrumentenebene über unsere Produkt- und Service-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir ein Regelwerk zur Überwachung der Vorgaben in unsere Anlageberatungsprozessapplikation integriert. Eingebettet sind diese neuen Prozessschritte in unseren internen Weisungen und Richtlinien. Insbesondere sind die drei genannten Aspekte mit der Einführung des Julius Bär ESG Bewertungsverfahrens (Julius Bär ESG Rating-Methode für ESG-Anlagen) verknüpft, welches es uns ermöglicht, Finanzinstrumente zu ermitteln, die unserer Ansicht nach wesentliche negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben oder erhebliche Governance-Risiken bergen. Aus diesem Grund haben wir Anlagen dieser Art (sogenannte ESG-Risikoanlagen) von unserem Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir keine aktive Beratung zu solchen Instrumenten anbieten werden. Zu den Anlageklassen, die von unserem Bewertungsverfahren für ESG-Anlagen abgedeckt werden, gehören derzeit Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Fonds. Bitte beachten Sie, dass wir in Zukunft beabsichtigen, weitere Anlageklassen abzudecken, sobald zu diesen Klassen entsprechende ESG-Daten vorliegen.

Das wesentliche Ziel des skizzierten Prozesses ist es, unseren Kunden eine breite Informationsgrundlage zu bieten, welche möglichst viele investitionsbezogene Risiken umfasst, sodass sie in die Lage versetzt werden, fundierte und ganzheitliche Entscheidungen zu treffen. 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 4 (5) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, lässt die Bank Julius Bär Deutschland AG die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung, wie im Anhang 1 Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 dargelegt, unberücksichtigt. Nichtsdestotrotz, bietet die Bank Julius Bär Deutschland AG ihren Kunden die Möglichkeit, eine Präferenz für Finanzinstrumente anzugeben. Die Nachhaltigkeitspräferenzen folgen jeweils zu einem unterschiedlichen Ausmaß ESG-Praktiken und berücksichtigen unter anderem auch nachteilige ökologische und/oder soziale Auswirkungen, gemäß dem ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär.

Informationen zu unserer Vergütungspolitik

Die Bank Julius Bär Deutschland AG ist sich der Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung («ESG») im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst. Dies schließt unsere Vergütungsmechanismen ebenfalls mit ein. ESG-Erwägungen werden in Einklang mit den Julius Bär gruppenweit geltenden Standards direkt oder indirekt in verschiedenen Aspekten unserer Vergütungsstruktur sowohl auf regionaler als auch auf Abteilungs- und Mitarbeiterebene berücksichtigt. Zu unseren Standards gehören eine angemessene Governance, Anforderungen an die Leistungsbewertung (Kennzahlen, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterentwicklung) und Aspekte des Risikomanagements.

Das Vergütungssystem richtet sich nach einheitlichen globalen Regeln und Vorschriften und berücksichtigt sowohl die darin verankerten ESG-Überlegungen als auch standortabhängige auf die jeweilige Einheit bezogene lokale Besonderheiten. Auf diese Weise fördern wir eine starke Risikokultur. Gruppenweite Vergütungsregelungen beruhen auf der Bewertung finanzieller und rechtlicher sowie risiko-, markt- und Compliance-bezogener Kennzahlen. So stellen wir sowohl die gleichwertige Einbindung interner als auch externer Faktoren sicher. Darüber hinaus setzen wir einen auf risikobereinigten Leistungskennzahlen beruhenden Mechanismus zum Vergütungsaufschub ein, der verhindern soll, dass unverhältnismäßig hohe Risiken eingegangen werden. Auf sozialer Ebene betreibt die Bank Julius Bär Deutschland AG eine Reihe verschiedener Initiativen im Bereich Talentmanagement sowie zur Förderung der Diversität innerhalb der Belegschaft und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Jedes Jahr helfen uns diese Initiativen bei der Verwirklichung unserer Ziele als Wunscharbeitgeber und unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Für jeden einzelnen Mitarbeiter gelten höchste Verhaltensstandards, die in unserem Ethik- und Verhaltenskodex (neue Fassung 2020) festgeschrieben sind. Unsere Mitarbeiter müssen bei ihrer Arbeit sowohl die Unternehmenswerte (Care, Passion, Excellence) als auch unsere Einstellung gegenüber Risiken nach außen kommunizieren und leben. Weitere Informationen darüber, wie unsere Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, sind im Abschnitt «Remuneration Report» des aktuellen Gruppengeschäftsberichts enthalten (hier abrufbar).

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Beratungsmandaten

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank Julius Bär Deutschland AG betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken (aus Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) hervorgehende Risiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten) als kritischen Aspekt des allgemeinen Risikomanagementrahmens der Bank. Als Anlageberater (Finanzberater) haben wir daher die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageberatungsprozess integriert.

Hierfür stellen wir unseren Kundenbetreuern und Anlageberatern ESG Risikofaktoren und -analysen auf Finanzinstrumentenebene über unsere Produkt- und Service-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir ein Regelwerk zur Überwachung der Vorgaben in unsere Anlageberatungsprozessapplikation integriert. Eingebettet sind diese neuen Prozessschritte in unseren internen Weisungen und Richtlinien. Insbesondere sind die drei genannten Aspekte mit der Einführung des Julius Bär ESG Bewertungsverfahrens (Julius Bär ESG Rating-Methode für ESG-Anlagen) verknüpft, welches es uns ermöglicht, Finanzinstrumente zu ermitteln, die unserer Ansicht nach wesentliche negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft haben oder erhebliche Governance-Risiken bergen. Aus diesem Grund haben wir Anlagen dieser Art (sogenannte ESG-Risikoanlagen) von unserem Angebot ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir keine aktive Beratung zu solchen Instrumenten anbieten werden. Zu den Anlageklassen, die von unserem Bewertungsverfahren für ESG-Anlagen abgedeckt werden, gehören derzeit Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Fonds. Bitte beachten Sie, dass wir in Zukunft beabsichtigen, weitere Anlageklassen abzudecken, sobald zu diesen Klassen entsprechende ESG-Daten vorliegen.

Das wesentliche Ziel des skizzierten Prozesses ist es, unseren Kunden eine breite Informationsgrundlage zu bieten, welche möglichst viele investitionsbezogene Risiken umfasst, sodass sie in die Lage versetzt werden, fundierte und ganzheitliche Entscheidungen zu treffen. 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 4 (5) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, lässt die Bank Julius Bär Deutschland AG die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung, wie im Anhang 1 Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 dargelegt, unberücksichtigt. Nichtsdestotrotz, bietet die Bank Julius Bär Deutschland AG ihren Kunden die Möglichkeit, eine Präferenz für Finanzinstrumente anzugeben. Die Nachhaltigkeitspräferenzen folgen jeweils zu einem unterschiedlichen Ausmaß ESG-Praktiken und berücksichtigen unter anderem auch nachteilige ökologische und/oder soziale Auswirkungen, gemäß dem ESG-Anlagerahmenwerk von Julius Bär.

Informationen zu unserer Vergütungspolitik

Die Bank Julius Bär Deutschland AG ist sich der Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung («ESG») im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst. Dies schließt unsere Vergütungsmechanismen ebenfalls mit ein. ESG-Erwägungen werden in Einklang mit den Julius Bär gruppenweit geltenden Standards direkt oder indirekt in verschiedenen Aspekten unserer Vergütungsstruktur sowohl auf regionaler als auch auf Abteilungs- und Mitarbeiterebene berücksichtigt. Zu unseren Standards gehören eine angemessene Governance, Anforderungen an die Leistungsbewertung (Kennzahlen, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterentwicklung) und Aspekte des Risikomanagements.

Das Vergütungssystem richtet sich nach einheitlichen globalen Regeln und Vorschriften und berücksichtigt sowohl die darin verankerten ESG-Überlegungen als auch standortabhängige auf die jeweilige Einheit bezogene lokale Besonderheiten. Auf diese Weise fördern wir eine starke Risikokultur. Gruppenweite Vergütungsregelungen beruhen auf der Bewertung finanzieller und rechtlicher sowie risiko-, markt- und Compliance-bezogener Kennzahlen. So stellen wir sowohl die gleichwertige Einbindung interner als auch externer Faktoren sicher. Darüber hinaus setzen wir einen auf risikobereinigten Leistungskennzahlen beruhenden Mechanismus zum Vergütungsaufschub ein, der verhindern soll, dass unverhältnismäßig hohe Risiken eingegangen werden. Auf sozialer Ebene betreibt die Bank Julius Bär Deutschland AG eine Reihe verschiedener Initiativen im Bereich Talentmanagement sowie zur Förderung der Diversität innerhalb der Belegschaft und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Jedes Jahr helfen uns diese Initiativen bei der Verwirklichung unserer Ziele als Wunscharbeitgeber und unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Für jeden einzelnen Mitarbeiter gelten höchste Verhaltensstandards, die in unserem Ethik- und Verhaltenskodex (neue Fassung 2020) festgeschrieben sind. Unsere Mitarbeiter müssen bei ihrer Arbeit sowohl die Unternehmenswerte (Care, Passion, Excellence) als auch unsere Einstellung gegenüber Risiken nach außen kommunizieren und leben. Weitere Informationen darüber, wie unsere Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, sind im Abschnitt «Remuneration Report» des aktuellen Gruppengeschäftsberichts enthalten (hier abrufbar).

Version Datum Änderungen
4 21.02.2024 Aktualisierung der Information zur Vergüngspolitik: neuer Verweis auf den Vergüngsbericht der Gruppe
3 20.12.2023 Aktualisierung an aktuellen Sachstand im Hinblick auf Datenverfügbarkeit und die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
2 25.10.2023 Aktualisierung ohne wesentliche inhaltliche Anpassungen
1 10.03.2021 Initiale Veröffentlichung