Allgemeine Angaben

Der auf dem gemeinsamen Meldestandard (GMS) basierende Automatische Informationsaustausch (AIA) resultiert aus den Bestrebungen der G20-Staaten, einen globalen Standard zur Verbesserung der Transparenz im Kampf gegen Steuerhinterziehung zu entwickeln. Im Rahmen des AIA sind die teilnehmenden Staaten verpflichtet, von ihren Finanzinstituten Informationen einzuholen und diese einmal pro Jahr automatisch mit anderen Staaten auszutauschen. Der AIA trat 2016 in Kraft und wurde seitdem von mehr als 100 Staaten umgesetzt.

Informationen über den weltweiten Stand der Umsetzung finden Sie im Portal zum Automatischen Informationsaustausch auf der OECD-Website (Informationen nur auf Englisch verfügbar).

Die FATCA-Bestimmungen verpflichten Banken ausserhalb der USA, US-Personen zu identifizieren und zu melden, die Inhaberinnen oder Inhaber respektive wirtschaftlich Berechtigte eines bei einer Auslandsbank geführten Kontos sind. Die Bank Julius Bär & Co. AG fungiert als schweizerisches Finanzinstitut gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA («FATCA-Abkommen») und ist unter ihrer Global Intermediary Identification Number (GIIN) H1DJB2.00001.ME.756 registriert. Die GIIN anderer Gesellschaften der Julius Bär Gruppe sind auf der vom US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) zur Verfügung gestellten FATCA-FFI-Liste zu finden.

Die AIA- und die FATCA-Bestimmungen verlangen von Banken wie Julius Bär, den Steuerstatus ihrer Kundinnen und Kunden zu dokumentieren und den zuständigen Steuerbehörden nötigenfalls bestimmte Informationen zu diesen Personen sowie zu deren Finanzkonto/Finanzkonten zu melden.

Betroffene Kundinnen und Kunden

Grundsätzlich unterstehen Kundinnen und Kunden, die in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind als demjenigen, in dem das betreffende Finanzkonto von einer Bank geführt wird, spezifischen Sorgfalts- und Meldepflichten und bedürfen somit einer eingehenderen Prüfung. Diese Sorgfalts- und Meldepflichten (z. B. Offenlegungsvorschriften) betreffen Konten von natürlichen Personen wie auch von juristischen Personen.

Eine Kundin oder ein Kunde (egal ob natürliche oder juristische Person) ist dann vom AIA betroffen, wenn der Staat der steuerlichen Ansässigkeit nicht identisch ist mit dem Staat, in dem sie oder er ein Finanzkonto bei Julius Bär unterhält (z. B. ein/e in Deutschland ansässige/r Kundin oder Kunde mit einem Konto bei der Bank Julius Bär & Co. AG in der Schweiz), wenn diese Staaten den Austausch von Daten im Rahmen des AIA vereinbart haben und wenn – bei juristischen Personen bzw. Unternehmen – die Kundin oder der Kunde nicht von der Meldepflicht nach dem AIA befreit ist.

Kundinnen und Kunden in der Schweiz

Julius Bär ist zur Meldung von Kundinnen und Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit in einem Staat verpflichtet, mit dem die Schweiz den Austausch von Daten vereinbart hat («AIA-Partnerstaat»). Die offizielle Liste der AIA-Partnerstaaten wird vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht: Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten (admin.ch). Ähnliche Listen werden von den zuständigen Behörden aller Staaten geführt, in denen Julius Bär Niederlassungen unterhält.

Weitere Informationen

Es stehen folgende zusätzliche Kundeninformationen zum Download bereit:

  • AIA-Kundenbroschüre (verfügbar in DE, EN, FR, IT und ES)
  • Erläuterung von AIA- und FATCA-Fachbegriffen, die im Formular «Bestätigung der Ansässigkeit für steuerliche Zwecke für juristische Personen» verwendet werden (verfügbar in DE, EN, FR, IT und ES)

Hinweis: Die Julius Bär Gruppe sowie alle ihre Gesellschaften haben sich zur Umsetzung der notwendigen Anforderungen zur Erfüllung der AIA- und FATCA-Bestimmungen verpflichtet. Die Informationen auf dieser Seite und die damit verbundenen Dokumente dienen dazu, Ihnen das Verständnis der AIA- und FATCA-Bestimmungen zu erleichtern. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wenn Sie sich über die Auswirkungen dieser Regelwerke unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.