Zürich, 9. November 2020 – Wie am 16. September 2020 in Aussicht gestellt, hat Julius Bär mit dem US-Justizministerium (DOJ) eine Grundsatzvereinbarung getroffen, die die Untersuchung über die Rolle der Bank bei Korruptionsvorfällen rund um den Weltfussballverband FIFA beendet.

Die Vereinbarung umfasst ein dreijähriges sogenanntes Deferred-Prosecution-Agreement und eine finanzielle Entschädigung, wofür Julius Bär eine Rückstellung von USD 79.7 Millionen zu Lasten des Finanzergebnisses 2020 gebildet hat. Julius Bär geht davon aus, dass die Grundsatzvereinbarung mit dem DOJ in dieser Angelegenheit in Kürze finalisiert wird. Dies ist ein weiterer Schritt in den fortlaufenden Bestrebungen des Managements, verbleibende regulatorische und rechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden abzuschliessen.

Wie bereits früher informiert, kooperierte Julius Bär seit 2015 mit dem DOJ bei dessen Untersuchung von mutmasslicher Geldwäscherei und Korruption, in die Funktionäre der FIFA und weitere Personen sowie Sportmedien- und Marketingunternehmen involviert waren. Das entsprechende aufsichtsrechtliche Verfahren in der Schweiz wurde im Februar 2020 abgeschlossen, und zur Behebung der festgestellten Mängel hat Julius Bär schon 2016 ein umfassendes Programm eingeleitet.

Zu den bereits getroffenen Massnahmen gehört der Abbau von Geschäftsrisiken, bei dem unter anderem sämtliche Kundenbeziehungen der Bank neu dokumentiert und gewisse Kundenbeziehungen und Geschäftsbereiche, die nicht den Risikovorgaben von Julius Bär entsprachen, aufgegeben wurden. Ausserdem wurde die gesamte Risikoorganisation erneuert und verstärkt sowie ein erweiterter ‘Code of Ethics and Business Conduct’ eingeführt.