Zürich, 14. April 2020 – Auf Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und als Zeichen der Unterstützung von Julius Bär zugunsten der vereinten Anstrengungen aller Beteiligten sowie der vom Bundesrat am 25. März 2020 getroffenen Massnahmen in der COVID-19-Krise, hat der Verwaltungsrat seinen Dividendenantrag 2019 angepasst und schlägt eine Ausschüttung in zwei Teilen vor. Um den Aktionären eine Abstimmung über den geänderten Antrag zu ermöglichen, hat Julius Bär entschieden, die ordentliche Generalversammlung (GV) vom 16. April 2020 auf den 18. Mai 2020 zu verschieben und im November eine ausserordentliche Generalversammlung (aoGV) durchzuführen. Die Verschiebung der GV ist notwendig geworden, um die gesetzlich geregelte Ankündigungsfirst von mindestens 20 Tagen einzuhalten. Der Verwaltungsrat hat diese Entscheidung trotz einer im ersten Quartal 2020 erzielten robusten finanziellen Performance und einer unverändert soliden Kapital- und Liquiditätsausstattung getroffen.

Der Verwaltungsrat der Julius Bär Gruppe AG wird den Aktionären vorschlagen, den ursprünglich beantragten gesamten Dividendenbetrag für das Geschäftsjahr 2019 von CHF 1.50 pro Aktie hälftig zu teilen. Vorbehältlich der Annahme dieses Antrags an der GV vom 18. Mai 2020, erfolgt eine erste Ausschüttung von CHF 0.75 pro Aktie am 25. Mai 2020. Diese wird bestehen aus einer Ausschüttung aus ‘gesetzlichen Kapitalreserven’ von CHF 0.375 pro Aktie (ursprünglich vorgesehen CHF 0.75,), ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, und einer Dividende von CHF 0.375 pro Aktie (ursprünglich vorgesehen CHF 0.75), die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt.

Sofern sich die Umstände nicht drastisch ändern, wird der Verwaltungsrat einer aoGV, die spätestens Mitte November 2020 stattfindet, eine zweite Ausschüttung von CHF 0.75 pro Aktie unterbreiten. Diese wird sich ebenfalls zusammensetzen aus einer Ausschüttung aus ‘gesetzlichen Kapitalreserven’ von CHF 0.375 pro Aktie, ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, und einer Dividende von CHF 0.375 pro Aktie, die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt.

Die vorgeschlagene Totalausschüttung von CHF 1.50 pro Aktie (aufgeteilt in zwei Auszahlungen) ist in Julius Bärs Kapital 2019 bereits berücksichtigt. Der Entscheid zur Aufteilung der Auszahlung hat keinen Einfluss auf die veröffentlichten Kapitalquoten.

Alle weiteren Traktanden, die der Verwaltungsrat an der ursprünglich für den 16. April 2020 vorgesehenen GV zur Beschlussfassung vorgeschlagen hat, werden den Aktionären am neuen Datum vom 18. Mai 2020 nochmals zur Abstimmung vorgelegt.

Romeo Lacher, Präsident des Verwaltungsrates, sagte: «Julius Bär entspricht dem Ersuchen der FINMA trotz unserer unverändert starken Kapital-, Finanzierungs- und Liquiditätssituation und der im ersten Quartal 2020 erzielten robusten finanziellen Performance, was uns problemlos ermöglicht hätte, am ursprünglichen Dividendenantrag festzuhalten. Unsere Entscheidung steht jedoch im Einklang mit dem Vorgehen unserer Mitbewerber und bekräftigt unser Bekenntnis zu gemeinsamen und vereinten Anstrengungen aller Beteiligten angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Krise. Dies zeigt sich auch in unserer anfangs Monat gesprochenen Spende von 5 Millionen Franken für Nothilfemassnahmen.»

Das Interim Management Statement (IMS) von Julius Bär für die ersten vier Monate des Jahres 2020 wird wie vorgesehen am 19. Mai 2020 publiziert. Julius Bär beabsichtigt, ein IMS für die ersten neun Monate 2020 am 19. Oktober 2020 herauszugeben. Das übliche IMS für die ersten zehn Monate entfällt dieses Jahr.