Wohlhabende Einzelpersonen und Familien besitzen zunehmend eine grosse Bandbreite von Vermögenswerten, häufig in verschiedenen Ländern. Ohne sorgfältige Planung kann es passieren, dass diese Ersparnisse, Aktien, Häuser etc.

  • nach Ihrem Ableben nicht Ihren Wünschen entsprechend verwaltet werden;
  • dem Risiko von Gläubigerzugriffen (auch bei Ehescheidungen) oder politischer Instabilität ausgesetzt sind; oder
  • höhere Steuerschulden bewirken.

Nach einem Bericht von Time – Money (2015) verlieren 70% der wohlhabenden Familien ihr Vermögen in der zweiten Generation, und sogar 90% in der dritten. All dies sind Gründe, Ihren Nachlass zu planen.

Die zentralen Elemente der Nachlassplanung

Bei der Nachlassplanung geht es auch darum zu überlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten, verwaltet und verteilt wird. Sie sollte als dynamischer Prozess verstanden werden, der sich mit den Veränderungen Ihrer Lebens- und Familiensituation weiterentwickelt. Wir haben im Folgenden die wichtigsten zu berücksichtigenden Elemente zusammengefasst:

1. Testament

In vielen Ländern ist ein Testament erforderlich, um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen steuereffizient auf Ihre Lieben übergeht. Aber die meisten Menschen haben gar kein Testament. Vermeiden Sie diesen Fehler, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Anwalt und beachten Sie vor allem folgende Punkte:

  • Ihr Domizil und Aufenthaltsstatus – Beides entscheidet über das anwendbare Recht. Und es hat Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung.
  • Der Ort, an dem sich Ihr Vermögen befindet – Welches Landesrecht ist für Ihre Vermögensnachfolge relevant? Normalerweise unterliegt die Nachfolge bei Immobilienvermögen dem Recht des Landes, in dem es sich befindet. Ihr Domizil und/oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort entscheiden für gewöhnlich über die Nachfolge bei Ihren beweglichen Vermögenswerten. Es ist absolut unverzichtbar herauszufinden, welches Nachfolgerecht gilt, und sich über die möglichen Konsequenzen zu informieren.
  • Ihr Steuerprofil – Dieses wirkt sich auf die Struktur Ihres Testaments aus. So sind in Grossbritannien beispielsweise Schenkungen zwischen Ehegatten von der Erbschaftssteuer befreit (sofern beide Partner entweder Deviseninländer oder Devisenausländer in Grossbritannien sind). Diese Befreiung ist jedoch bei unterschiedlichen Domizilen eingeschränkt.
  • Die Steuerprofile Ihrer Begünstigten – Ist beispielsweise testamentarisch vorgesehen, dass Vermögen in einem Trust gehalten wird, muss geprüft werden, ob dies für Ihre Begünstigten steuerliche Vor- oder Nachteile hat. Darüber hinaus sind Trusts in zivilrechtlichen Gerichtsbarkeiten wie dem überwiegenden Teil Europas, Südamerika und Russland nicht immer anerkannt. In manchen Fällen sind Trusts stark benachteiligt. So beispielsweise in Frankreich.
  • Anzahl der erforderlichen Testamente – Wenn der Hauptteil Ihres Vermögens über eine begrenzte Zahl von Ländern verteilt ist, in denen ähnliche Nachfolgegesetze mit vergleichbaren Nachlassverfahren gelten, ist es absolut sinnvoll, für Ihre weltweiten Vermögenswerte ein einziges Testament zu errichten. Befindet sich Ihr Vermögen jedoch in mehreren Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen, sind möglicherweise mehrere Testamente vorzuziehen.

2. Massnahmen zu Lebzeiten

Neben der Errichtung eines Testaments können Sie die vorstehend beschriebenen Risiken durch weitere Schritte mindern. Unter anderem durch diese:

  • Direkte Schenkungen – Durch direkte Schenkungen reduziert sich in vielen Ländern der steuerliche Wert Ihres Nachlasses. Achten Sie dabei auf Schattenphasen, in denen das Vermögen weiterhin Ihrem Nachlass zugeordnet bleibt. Wenn Sie beispielsweise innerhalb von sieben Jahren nach einer Schenkung versterben, die in bestimmten Gerichtsbarkeiten nicht anderweitig steuerlich befreit ist, wird diese Schenkung bei der Erhebung der Erbschaftssteuer wieder berücksichtigt.
  • Trusts – Trusts sind eine beliebte Alternative zu direkten Schenkungen, denn sie ermöglichen es den Begünstigten, von Ihrem Vermögen zu profitieren, während sie gleichzeitig gegenüber Gläubigern geschützt sind. Trusts sind in gewohnheitsrechtlichen Gerichtsbarkeiten wie Grossbritannien und den USA gebräuchlich, in zivilrechtlich strukturierten Ländern hingegen weniger bekannt. Sie können zwar zum Vermögensschutz beitragen und steuerlich effizient sein, doch ist dabei der Sitz des Trusts wichtig. Die Steuerprofile des Treugebers (Settlor) und der Begünstigten sind gleichermassen von Belang, besonders, wenn mehrere Gerichtsbarkeiten involviert sind.
  • Als Familienunternehmen geführte Beteiligungsgesellschaften – Dabei handelt es sich um ein steuereffizientes Vehikel in Form einer juristischen Person, das in verschieden grossen Anteilen Ihrem Wunsch gemäss an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Solche Gebilde können so strukturiert werden, dass ein Elternteil das Unternehmen lenken und gleichzeitig Anteile an andere Familienmitglieder ausgeben kann. Es handelt sich um gute Alternativen zu Trusts, die mithilfe verschiedener Anteilsklassen so strukturiert werden können, dass die Dividenden unter Kontrolle bleiben.
  • Partnerships, Limited Liability Partnerships und Family Limited Partnerships – Diese können effiziente Alternativen zu Unternehmen oder Trusts darstellen, insbesondere dann, wenn sich die letztgenannten nicht für die Steuerprofile der beteiligten Personen eignen.

3. Steuern

Es ist unabdingbar, dass Sie Ihre Steuerposition einschliesslich Ihres Domizils und Ihres Wohnsitzes kennen. So besteuern die USA beispielsweise alle Bürger und Inhaber von Green Cards – unabhängig davon, wo sie leben. Achten Sie insbesondere auf etwaige Verbindungen zu den USA (gleich, wie vage diese sein mögen) und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten.

4. Vollmachten

Ein weiteres effizientes Hilfsmittel für die Nachlassplanung sind Vollmachten. Sie übertragen einer anderen Person die Befugnis, in Ihrem Namen zu entscheiden, wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Sollten Sie beispielsweise in Grossbritannien nicht mehr für sich selbst entscheiden können und keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird Ihr Vermögen eingefroren. Um einen Stellvertreter zu bestellen, der Ihre Angelegenheiten wahrnimmt, muss beim Court of Protection ein Antrag gestellt werden. Das kann zeitraubend und teuer werden.

Besonders Unternehmer sollten ausserdem gesonderte Vollmachten in Betracht ziehen, die alle Teile ihres Geschäfts abdecken. Bedenken Sie, dass in einem Land ausgestellte Vollmachten nicht unbedingt auch in einem anderen gültig sind. Sie sollten demnach überlegen, ob ggf. mehr als ein Dokument nötig ist.

«Vom Tellerwäscher zum Tellerwäscher in drei Generationen»

Jeder kennt das berühmte Sprichwort. Beginnen Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung, damit für Ihre Lieben alles optimal geregelt ist.

Über den Autor

Raj Patel ist ein Partner im Private Wealth-Team von Michelmores und arbeitet in der Londoner Niederlassung. Michelmores ist Partner des Vertrauens von Julius Bär. Das Unternehmen berät internationale sowie in Grossbritannien ansässige Kunden in Steuerfragen mit in- und ausländischem Hintergrund und ist Teil unserer offenen Produkt- und Serviceplattform.

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