Zürich, 2. November 2020 – An der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung der Julius Bär Gruppe AG stimmten die Aktionäre dem Traktandum und dem Antrag des Verwaltungsrates zu.

Die ausserordentliche Generalversammlung 2020 der Julius Bär Gruppe AG fasste den folgenden Beschluss:

Der Verwendung des Bilanzgewinns, der Auflösung von CHF 83.9 Millionen aus ‘gesetzlichen Kapitalreserven’ und von CHF 83.9 Millionen aus der ‘freiwilligen Gewinnreserve’ sowie der beantragten zweiten Ausschüttung im Gesamtbetrag von CHF 0.75 pro Namenaktie wurde zugestimmt. Dies entspricht einer Ausschüttung von CHF 0.375 pro Namenaktie, die spesenfrei und ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer ab dem 6. November 2020 ausbezahlt wird, und einer Dividende von CHF 0.375 pro Namenaktie, die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt und ebenfalls ab dem 6. November 2020 zur Auszahlung gelangt.

Auf Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und zur Unterstützung vereinter Anstrengungen angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Krise hatte der Verwaltungsrat am 9. April 2020 beschlossen, seinen ursprünglichen Dividendenvorschlag für 2019 zu ändern, indem er die Ausschüttung von CHF 1.50 pro Namenaktie in zwei gleiche Tranchen von CHF 0.75 pro Aktie aufteilte. Die erste Ausschüttung von CHF 0.75 pro Aktie erfolgte am 25. Mai 2020.

Das Abstimmungsresultat sowie das Kurzprotokoll werden innerhalb eines Tages auf der Website www.juliusbaer.com/egm publiziert.