Zürich, 25. September 2020 – Im Jahr 2005 erwarb Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade AG durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG von der UBS AG.

Die BvS erhob im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von ca. CHF 97 Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.

Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 ein bereits zugunsten von Julius Bär entschiedenes erstinstanzliches Urteil und wies die Klage der BvS erneut ab.

Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde der BvS am 17. Januar 2019 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts Zürich vom 18. April 2018 auf und wies ihm den Fall zur Neubeurteilung zurück.

Am 3. Dezember 2019 beurteilte das Obergericht Zürich den Fall neu und bestätigte die Forderungen der BvS im Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus Zinsen seit 2009.

Diese Neubeurteilung ist vom Schweizerischen Bundesgericht mit Urteil vom 27. August 2020 final bestätigt worden. Julius Bär muss ca. CHF 150 Millionen (inklusive Zinsen) an BvS bezahlen, was vollumfänglich durch eine im Dezember 2019 gebuchte Rückstellung abgedeckt ist.

Wie bereits offengelegt, wurden die Forderungen der BvS unter den Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin angemeldet. Basierend auf das vorliegende finale Urteil wird Julius Bär diese Forderungsanmeldung weiterverfolgen.