Zürich, 4. Dezember 2019 – Im Jahr 2005 erwarb Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade AG (Cantrade) durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG von der UBS AG.

Wie offengelegt, erhob die BvS im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von ca. CHF 97 Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.

Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär und wies die Klage der BvS ab. Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde der BvS am 17. Januar 2019 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts Zürich vom 18. April 2018 auf und wies ihm den Fall zur Neubeurteilung zurück.

Am 3. Dezember 2019 beurteilte das Obergericht Zürich den Fall neu und bestätigte nun die Forderungen der BvS im Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus Zinsen seit 2009. Julius Bär nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird es an das Bundesgericht weiterziehen. Da diese Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, muss Julius Bär vorsorglich eine Rückstellung in der Höhe der zugesprochenen Summe von CHF 153 Millionen buchen. Julius Bär hat die Forderungen der BvS stets bestritten und wird dies auch weiterhin tun.

Wie bereits offengelegt, wurden die Forderungen der BvS unter den Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin angemeldet und Julius Bär wird die endgültig zugesprochene Summe zurückfordern.