Viele Menschen beruhigt das Wissen, später einen angenehmen Ruhestand geniessen zu können. Damit müssen sie sich um eine wichtige Angelegenheit weniger sorgen.

Bei Julius Bär wissen wir, wie wichtig diese Gewissheit ist, und arbeiten mit Privatpersonen und Unternehmen zusammen, um ihnen ganzheitliche und massgeschneiderte Vorsorgeberatung und -lösungen zu bieten.

Vorsorgelösungen für Privatpersonen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Entwicklung einer Strategie für Ihr Pensionsvermögen, sondern auch bei der Planung von Freizügigkeitsleistungen, und wir beraten Sie zur Optimierung Ihrer Steuersituation.

Vorsorgelösungen für Unternehmen: Wir verfügen über umfassendes Fachwissen in der Entwicklung massgeschneiderter Kadervorsorgepläne (1e-Lösungen) für Unternehmen.

Wie funktioniert es?

Wenn Sie eine Vorsorgelösung für Sie selbst suchen, prüfen wir zunächst mit Ihnen zusammen Ihre aktuelle Situation und besprechen Ihre Ziele für den Ruhestand. Wir entwickeln dann eine massgeschneiderte Lösung, die Ihnen helfen soll, diese Ziele zu erreichen, und koordinieren diese mit Ihrer allgemeinen Anlagestrategie. Dabei sorgen wir auch für die Optimierung Ihrer Steuersituation. Nach der Umsetzung Ihrer Vorsorgelösung überprüfen wir diese fortlaufend und passen sie an allfällige Veränderungen Ihrer Umstände an.

Wenn Sie eine Kadervorsorgelösung (1e) für Ihr Unternehmen einrichten möchten, bewertet unser Expertenteam zunächst Ihre Situation und erarbeitet sich ein gründliches Verständnis Ihres Bedarfs. Zusammen mit vertrauenswürdigen externen Stiftungen und Anbietern entwickeln wir dann verschiedene Lösungen, unter denen Sie wählen können. Danach stellen wir Ihren Mitarbeitenden die Lösung vor und beraten sie persönlich, so dass sie herausfinden können, welche Anlagestrategie ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der Lösung hat Julius Bär die volle Verantwortung für die Verwaltung des Pensionsvermögens Ihres Unternehmens.

Das Schweizer Recht sieht vor, dass Versicherte ihr Altersguthaben unter bestimmten Bedingungen an zwei rechtlich getrennte Freizügigkeitsinstitutionen übertragen können, zum Beispiel wenn sie vor dem 58. Lebensjahr in den Ruhestand gehen oder ins Ausland ziehen.

Die Aufteilung des Guthabens auf zwei verschiedene Anbieter kann eine Reihe von Vorteilen haben, wie zum Beispiel mehr Flexibilität, da die beiden Fonds mit unterschiedlichen Strategien und Risikoprofilen verwaltet werden können. Je nachdem, wo Sie leben, können Sie durch diese Art der Aufteilung auch den Steuersatz optimieren, der bei Auszahlung Ihres Kapitals angewandt wird.

Einige Freizügigkeitsstiftungen bieten eine Versicherung gegen die Risiken Invalidität und Tod. Diese Absicherung kann auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten werden und ist in der Regel kostengünstiger als bei einer privaten Deckung durch Ihre Versicherungsgesellschaft.

Das hängt von Ihrer Anlagelösung ab. Einige Finanzinstitute werden Ihnen die Möglichkeit geben, das Guthaben aus Ihrem Vorsorgeportfolio direkt in Ihr Depot zu übertragen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Pensionsvermögen nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt liquidieren müssen und den Anlagehorizont für diese Vermögenswerte verlängern. Zu beachten ist allerdings, dass diese Übertragung der Stempelsteuer unterliegt, da bei der Übertragung von Pensionsvermögen auf das Privatvermögen einer Person der Inhaber des Portfolios wechselt.

Im Rahmen einer Kadervorsorgelösung bei Julius Bär können Sie aus zehn verschiedenen Strategien wählen, darunter auch eine Strategie mit geringem Risiko. Dank dieser Flexibilität können Sie die Strategie auswählen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, zu einer anderen Strategie zu wechseln.

Wenn Arbeitgebende Kadervorsorgelösungen (1e) anbieten, kann ihnen das einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt verschaffen, da diese von vielen potenziellen Mitarbeitenden als attraktive Zusatzleistung angesehen werden. Darüber hinaus eliminieren Arbeitgebende mit diesen Lösungen das Risiko eines unterfinanzierten Vorsorgeplans. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass diese Lösungen nicht als Vorsorgeverbindlichkeiten gelten, so dass Unternehmen, die nach IFRS oder US-GAAP berichten, die Vorsorgeverbindlichkeiten in ihrer Bilanz reduzieren können.

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